DIO
DIO 1
SN1, 12
Dom, nördliches Langhaus, Marktportal
1135
Beschreibung
Domtüren mit dem sogenannten Adalbert-Privileg. Nachträglich hinzugefügte Inschrift auf den beiden oberen Türfüllungen des Marktportals (Nr. 5). Es ist nicht belegt, wo die Türflügel aufgehängt waren, als man die Privileginschrift in sie eingravierte. Vom 13. Jahrhundert bis 1804 befanden sie sich an der Liebfrauenkirche und gelangten von dort an ihren heutigen Standort, an das Marktportal des nördlichen Langhauses. Vieles spricht dafür, dass der heutige Standort mit dem ursprünglichen identisch ist. So passten die Türen 1804 exakt in die alten Angeln; vor allem aber stellte das Marktportal im Mittelalter die Verbindung zwischen Dom und bischöflicher Pfalz dar, so dass die Inschrift dem Erzbischof und seinem Gefolge und seinen Besuchern immer, wenn sie den Dom durch das Hauptportal betraten, präsent war. Überlegungen, Inschriften einer großen potentiellen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, spielten schon bei der Anfang des 11. Jahrhunderts am gleichen Portal eingegrabenen Willigis-Inschrift (Nr. 5) eine große Rolle. Im 12. Jahrhundert wurden auch in anderen Städten Urkundeninschriften an den Hauptportalen der Kathedralen angebracht, so im Jahr 1111 das nicht mehr erhaltene Stadtprivileg Heinrichs V. über dem Westportal des Speyerer Doms, die sogenannte „Kaufleute-Inschrift“1​ aus dem zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts an der Westfassade des Trierer Doms und das im Jahr 1184 entstandene, heute nicht mehr erhaltene Stadtprivileg Friedrich Barbarossas2​ über dem Nordportal des Wormser Doms.3​ Immer wählte man als Anbringungsort der Inschrift das Portal, das der Stadt zugewandt war oder den Hauptzugang zur Kirche darstellte. Die 41zeilige Inschrift mit der außergewöhnlichen Länge von etwa 62 Metern – sie gilt daher als die längste erhaltene hochmittelalterliche Inschrift des Reichsgebiets – verläuft über beide Türflügel und muss durchlaufend gelesen werden; den Wechsel vom linken zum rechten Türflügel markiert das Zeichen ┃. Teilweise reicht die Inschrift bis ins Rahmenprofil hinein, so in der ersten, dritten, elften und neunzehnten Zeile des linken Türflügels und in der dritten und achten Zeile des rechten Türflügels. Die ersten elf Zeilen des linken Flügels sind vorliniert. Als Worttrenner dienen halbkugelig vertiefte Punkte und Kreise. Wegen doppelter Schreibung einer längeren Textpassage in der 15. Halbzeile des linken Flügels springt die Zeilenzählung links um 1 vor. Die Edition weicht im Folgenden von den Richtlinien insofern ab, als Majuskeln nicht mit Großbuchstaben wiedergegeben werden, nur Abkürzungen aufgelöst, Buchstabenverbindungen jedoch nicht markiert werden; die Wiedergabe von U und V wurde den Usancen der Lexika angepasst.
Abbildungen
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Nr
URL
Copyright
Beschreibung
Abbildungen
1
Domtüren (Willigistür) mit sogenanntem Adalbert- Privileg, Gesamtansicht
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2
Domtüren mit dem sogenannten Adalbert-Privileg, rechter Türflügel, Detail
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3
Domtüren mit dem sogenannten Adalbert-Privileg, rechter Türflügel, Detail
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Domtüren mit dem sogenannten Adalbert-Privileg, linker Türflügel, Abklatsch in Strichätzung
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5
Domtüren mit dem sogenannten Adalbert-Privileg, linker Türflügel, Abklatsch in Strichätzung
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27.03.23, 16:10